09.07.2025

Bundesstraße B 22 - Brücke über die B 505 - aktueller Sachstand

Bei einer turnusmäßigen Überprüfung wurden an der Brücke zwischen Bamberg und Strullendorf im Streckenzug der B 22 Schäden festgestellt, die aus Sicherheitsgründen zu einer Sperrung des Bauwerks für den öffentlichen Verkehr führten. Zeitgleich wurden ein Statiker und ein Prüfingenieur mit der weiteren Überprüfung der Brücke beauftragt.

Die Nachrechnung hat ergeben, dass die Brücke keine Verkehrslasten mehr aufnehmen kann und deshalb dauerhaft für den Verkehr gesperrt bleiben muss.

 

Bisherige Pressemitteilung:

PRESSEMITTEILUNG 20/2025 vom 9. Mai 2025

PRESSEMITTEILUNG 28/2025 vom 6. Juni 2025

PRESSEMITTEILUNG 48/2025 vom 11. September 2025

 

Wie geht es jetzt weiter:

Nachdem eine Instandsetzung der im Jahr 1963 errichteten Brücke ausscheidet, soll diese noch in diesem Jahr abgebrochen werden. Der Abbruch des alten Brückenbauwerks ist bereits vergeben, der Abbruch wird voraussichtlich zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember 2025 erfolgen. Arbeiten zur Baufeldfreimachung für den Abbruch laufen bereits.

Provisorium wird gebaut

Parallel hat das Staatliche Bauamt Bamberg unterschiedliche Möglichkeiten für die Errichtung eines Provisoriums geprüft, um bis zum Abschluss des Brückenneubaus einzelne Verkehrsbeziehungen wieder herstellen zu können. Auch die unmittelbar betroffene Gemeinde Strullendorf hat hieran sehr großes Interesse bekundet. Die Machbarkeitsuntersuchung der unterschiedlichen Varianten ist mittlerweile abgeschlossen. Das Staatliche Bauamt Bamberg wird südlich des Knotenpunktes B 22 / B 505 - und somit außerhalb des benötigten Baufeldes für einen Neubau bzw. eines Abbruches - eine Linksabbiegespur mit einer Verbindungsrampe zwischen der B 505 und der St 2244 errichten. Hierdurch können die Verkehrsbeziehungen von Bamberg nach Strullendorf sowie von der B 505 von der A 73 kommend nach Strullendorf wiederhergestellt werden.

Das Provisorium soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Derzeit werden die planungs- und genehmigungsrechtlichen Unterlagen, insbesondere die naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Genehmigungen, vorbereitet. Sobald die Genehmigungen vorliegen, wird das Staatliche Bauamt Bamberg den Baubeginn bekannt geben.