
Bundesstraße B 22 - Brücke über die B 505 - aktueller Sachstand
Bei einer turnusmäßigen Überprüfung wurden an der Brücke zwischen Bamberg und Strullendorf im Streckenzug der B 22 Schäden festgestellt, die aus Sicherheitsgründen zu einer Sperrung des Bauwerks für den öffentlichen Verkehr führten. Zeitgleich wurden ein Statiker und ein Prüfingenieur mit der weiteren Überprüfung der Brücke beauftragt.
Die Nachrechnung hat ergeben, dass die Brücke keine Verkehrslasten mehr aufnehmen kann und deshalb dauerhaft für den Verkehr gesperrt bleiben muss.
Bisherige Pressemitteilung:
PRESSEMITTEILUNG 20/2025 vom 9. Mai 2025
PRESSEMITTEILUNG 28/2025 vom 6. Juni 2025
Wie geht es jetzt weiter:
Nachdem eine Sanierung der im Jahr 1963 errichteten Brücke ausscheidet, soll diese noch in diesem Jahr abgebrochen werden.
Die Vorbereitungen für den Ersatzneubau der Brücke laufen bereits auf Hochtouren. Die Arbeiten sollen Anfang 2026 beginnen. Ziel ist, dass der Verkehr in ca. zwei Jahren über das neue Bauwerk läuft.
Ergänzend prüft das Staatliche Bauamt Bamberg, ob eine provisorische Verkehrsführung im Kreuzungsbereich der Bundesstraßen 22 und 505 eingerichtet werden kann.
Da uns hierzu bereit einige Nachfragen erreich haben:
Das Bauwerk soll noch in 2025 abgebrochen werden. Die Vorbereitungen und Abstimmungen für einen Ersatzneubau laufen bereits auf Hochtouren. Es wurden umgehende Planungen unter den technischen Rahmenbedingungen gestartet. Inzwischen ist eine Machbarkeitsstudie abgeschlossen.
Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Brücke direkt in der bisherigen Lage im Bestand erneuert werden soll.
Auch das Staatliche Bauamt Bamberg hat hohes Interesse daran den Verkehrsfluss bestmöglich aufrechtzuerhalten.
Erst wenn die Planungen in den nächsten Wochen näher konkretisiert sind, kann in Überlegungen zu einer temporären Verkehrsführung eingestiegen werden. Der Abbruch darf den Neuplanungen nicht im Wege stehen. Zudem muss geprüft werden, ob ggf. vorhandene Baustruktur wieder verwendet werden kann. Zudem sind wasserrechtliche, naturschutzfachliche und bauablauftechnische Belange (z.B. Montageflächen, Kranflächen, Baustelleneinrichtung etc.) zu berücksichtigen.