PRESSEMITTEILUNG 28/2019

Bamberg, den 26.07.19

Bundesstraße 303, Oberbauerneuerung zwischen Niederfüllbach und Zeickhorn unter Vollsperrung - Vorankündigung

Ansprechpartner:   Herr Laußmann   0951/95304100   Herr Schnappauf    0951/95304115 

Das Staatliche Bauamt Bamberg erneuert den Oberbau der Bundesstraße 303 zwischen Niederfüllbach und Zeickhorn.

Dazu muss die Bundesstraße 303 zwischen der B4, AS Niederfüllbach und der Zeickhorner Kreuzung zwischen 26.08.2019 und voraussichtlich 11.10.2019 für den gesamten Verkehr gesperrt werden.

Die Vollsperrung der hochbelasteten Bundesstraße 303 erfordert weiträumige Umleitungen über das Bundesfernstraßennetz (A73, B4, B289) zwischen Coburg und Ebersdorf. Diese Umleitungen werden ausgeschildert.

Der Ziel- und Quellverkehr Niederfüllbach ist nur über die Kreisstraße CO12 möglich; der Ziel- und Quellverkehr Grub a.F. / Roth a.F. ist nur von Osten über die Zeickhorner Kreuzung möglich.

Im Zuge der Baumaßnahme werden neben der Erneuerung von Asphaltschichten auch die Schutzeinrichtungen und die Markierung neu hergestellt. Daneben wird die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Roth am Forst und Grub am Forst durch die Gemeinde Grub am Forst in Teilbereichen saniert.

Die Arbeiten können aufgrund neuer arbeitsschutz-rechtlicher Bestimmungen nur unter Vollsperrung durchgeführt werden.

Durch die Einführung von Mindestbreiten bei Arbeitsplätzen für Arbeiter / geschwindigkeitsabhängigen Sicherheitsabständen  / einem Seitenabstand zum Verkehrsbereich neben der Baumaschine (Fräse, Asphaltfertiger, Walze usw.) wird der neben der halbseitigen Baustelle verbleibende Raum so stark eingeschränkt, dass das halbseitige Bauen unter Verkehr bei Fahrbahnbreiten unter 8,0 m nicht mehr möglich ist.

Nachstehende Grafik verdeutlicht die neuen Regelungen (Quelle: www.rsa-online.com/19/ASR-A5-2)  

 

Durch die notwendige Vollsperrung kann die Baumaßnahme effektiver (mit kürzerer Bauzeit), wirtschaftlicher und mit einer höheren Asphaltqualität (durch Einbau auf voller Breite / wegfallende Mittelnaht) abgewickelt werden.

Das Staatliche Bauamt Bamberg bitte für die entstehenden Behinderungen, insbesondere wegen der notwendigen weiträumigen Umleitungsstecken und der erschwerten Erreichbarkeit der anliegenden Orte um Nachsicht.

Bamberg, 26.07.2019

Staatliches Bauamt Bamberg

gez.

Zeuschel

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