PRESSEMITTEILUNG 15/2024

Bamberg, den 08.03.24

Staatsstraße 2685: Sanierung der Staatsstraße zwischen Gößweinstein und Kirchenbirkig - Ende der Winterpause

Das Staatliche Bauamt Bamberg setzt die Bauarbeiten zur Erneuerung der Staatsstraße 2685 am Montag, den 18. März 2024 nach der Winterpause fort. Die Bauarbeiten beginnen im ersten Bauabschnitt zwischen der Einmündung Kirchenbirkig und Hühnerloh.

Die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes „Am Langen Berg“ bei Pottenstein sowie der Ortsteile Bösenbirkig, Straßhüll, Hühnerloh und Siegmannsbrunn ist durch die Aufteilung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte gewährleistet und vor Ort entsprechend ausgeschildert.

Die Arbeiten im ersten Bauabschnitt werden voraussichtlich bis zum 22. März 2024 andauern.

Anschließend wird die Baustelleneinrichtung auf Bauphase 2 umgestellt. Bauabschnitt 2 erstreckt sich von der Einmündung Hühnerloh bis zur Einmündung Stadelhofen in Gößweinstein.

Der Ortsteil Bösenbirkig ist während der 2. Bauphase über Sachsendorf erreichbar. Der Ortsteil Hühnerloh bleibt von Siegmannsbrunn aus erreichbar. Die Bauarbeiten im Bauabschnitt 2 erfolgen voraussichtlich in der Zeit von 22. März bis Freitag, den 3. Mai 2024.

Im Zuge der Bauarbeiten wird die Fahrbahn der Staatsstraße 2685 saniert. Hierfür wird in Teilbereichen im Randbereich der Fahrbahn das Bankett neu befestigt. Die Straße weist im Streckenbereich Fahrbahnschäden, wie Durchbrüche, Risse und Verdrückungen auf und muss deswegen grundhaft erneuert werden. Im Rahmen der Sanierung wird der bituminöse Oberbau abgefräst und eine neue Binderschicht und Deckschicht eingebaut. Weiterhin werden auch die Bankettbereiche erneuert. Anschließend erfolgt die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung und der Schutzplanken.

Für die Dauer der Arbeiten ist eine Befahrung der Staatsstraße 2685 nicht möglich.

Die Umleitungsstrecke erfolgt in beiden Fahrtrichtungen über die nördlich verlaufende B 470 von Gößweinstein (Sachsenmühle) nach Pottenstein. 

Das Staatliche Bauamt Bamberg bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen während der Sanierungsmaßnahme sowie um erhöhte Aufmerksamkeit auf den Umleitungsstrecken.