PRESSEMITTEILUNG 77/2024

Bamberg, den 08.11.24

Bundesstraße 173 bei Küps: Baugrunduntersuchungen und Brückenerneuerung schreiten weiter voran

Für den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und Küps und dem Lückenschluss der B 303 im Bereich der sogenannten Lerchenhoftrasse besteht seit Mitte 2023 unanfechtbares Baurecht. Um mit dem Bau beginnen zu können, müssen unter anderem der Grunderwerb durchgeführt, die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die finanziellen Mittel für die Maßnahme vom Bund freigegeben werden. Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat die finanziellen Mittel beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr beantragt, wobei dessen Antwort aktuell noch aussteht.

Im Vorgriff laufen seit den Sommermonaten 2024 die näheren Untersuchungen der Baugrundverhältnisse für das Projekt. Das Staatliche Bauamt Bamberg strebt an, diese Untersuchungen bis Sommer 2025 abzuschließen.

Parallel werden die Vorarbeiten für den Abbruch und Neubau der in die Jahre gekommenen Bahnbrücke der B 173 bei Johannisthal durchgeführt. Hierzu bereitet das Staatliche Bauamt Bamberg zunächst in den nächsten Monaten im erforderlichen Umfang das Baufeld vor. Anschließend wird mit dem Bau der Behelfsumfahrung begonnen und der Verkehr voraussichtlich Ende 2025 auf diese bauzeitliche Umfahrung umgelegt. Die Planungen sehen vor, das Behelfsbauwerk östlich neben der bestehenden Brücke zu errichten. Der Vorteil des Behelfsbauwerks besteht darin, dass auf eine großräumige Umleitung des Bundesstraßenverkehrs im vorhandenen Straßennetz verzichtet werden und die dringende Erneuerung der Bahnbrücke zügig angegangen werden kann. Der Abbruch und Neubau der Bahnbrücke sind für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen.

Außerdem schreiten die Planungen zu einer lokalen Gewässerrenaturierung durch die Schaffung einer neuen Rodachschleife und einer kleinräumigen Verlegung der Rodach auf Höhe von Johannisthal voran. Das Staatliche Bauamt hat vorgesehen, die Gewässerschleife und die Gewässerverlegung zwischen April und Oktober 2025 herzustellen. Diese dienen einem naturschutzfachlichen Ausgleich für den Ausbau der B 173 und dem Lückenschluss der B 303.