PRESSEMITTEILUNG 31/2025
Bamberg, den 03.07.25Staatsstraße 2243: Westumgehung Neunkirchen am Brand - Variantenvergleich abgeschlossen
Das Staatliche Bauamt Bamberg plant derzeit die Neuauflage der Westumgehung Neunkirchen am Brand (Ortsumfahrung der Staatsstraße 2243) mit dem Ziel einer zeitgemäßen, klimaschonenden, flächensparenden und kostengünstigeren Lösung.
Aktuell befindet sich das Staatliche Bauamt Bamberg in der Fertigstellung der Vorplanung. Im Rahmen dieser werden in Frage kommende Varianten ausgearbeitet und anschließend anhand von vielen verschiedenen Kriterien sorgsam miteinander verglichen und untereinander abgewogen. Im Ergebnis wird eine Vorzugstrasse festgelegt, die im weiteren Verlauf in detaillierterer Form technisch ausgeplant und zur Planfeststellungstrasse definiert wird.
Hierzu wurden im Hinblick auf die oben genannten Ziele dem Markt Neunkirchen im Februar 2024 zwei neue Umgehungsvarianten vorgestellt:
Variante 1: „Ortsnahe Variante“
Die Trasse verläuft zunächst entlang der bisherigen Planfeststellungstrasse, orientiert sich ab dem Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße nach Rosenbach im weiteren Verlauf aber näher an der Ortslage und bleibt außerhalb der Wasserschutzgebietszone II des Brunnens III.
Variante 2: „Optimierte Planfeststellungstrasse“
Die Trasse verläuft entlang der bisherigen Planfeststellungstrasse, bleibt aber außerhalb der Wasserschutzgebietszone II des Brunnens V und beinhaltet eine höhengleiche Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße nach Ebersbach. Durch die höhengleiche Anbindung ergibt sich gegenüber der bisherigen Planfeststellungstrasse ein geländenäherer Verlauf, was eine deutliche Reduzierung der Dammhöhen zur Folge hat.
Ein im Auftrag des Staatlichen Bauamtes neu aufgestelltes Verkehrsgutachten zeigt, dass sich durch die beiden Umfahrungsvarianten im Vergleich zum Nullfall (=keine Umsetzung) innerörtliche Verkehrsentlastungen von im Mittel ca. 66% beim Kfz-Verkehr und ca. 51% beim Schwerverkehr ergeben.
Das Staatliche Bauamt hat zusätzlich eine weitere Variante vertieft planerisch untersucht, welche im Ort verläuft und den Umgehungsvarianten gegenübergestellt wird. Diese wurde dem Markt Neunkirchen gestern in einer Sondersitzung vorgestellt:
Variante 3: „Innerortstrasse“
Verlauf:
Die Trasse verläuft innerörtlich entlang der Ortsstraßen (Forchheimer Straße, Friedhofstraße, Erleinhofer Straße, Henkerstegstraße und Erlanger Straße) und berücksichtigt neben dem Kfz-Verkehr auch den Fußgänger- und Radverkehr.
Fahrbahnquerschnitte:
Die Fahrbahnbreiten wurden im Einklang mit den gültigen Regelwerken so gewählt, dass der Begegnungsverkehr zweier Linienbusse immer gewährleistet bleibt. Die Grundstückseingriffe wurden auf ein Mindestmaß reduziert.
In beengten Bereichen wie der Friedhofstraße sowie Teilen der Forchheimer Straße wurden aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse Mindestquerschnitte gewählt, bei denen der Radverkehr anhand von Schutzstreifen auf der Fahrbahn mitgeführt wird. In den restlichen Abschnitten sind ausreichende Breiten vorhanden und der Radverkehr kann auf separaten Geh- und Radwegen geführt werden.
Knotenpunkt am Forchheimer Tor:
Zur regelkonformen Ausbildung des Knotenpunktes am Forchheimer Tor (Forchheimer Straße/Friedhofstraße/Hetzleser Straße) und der damit notwendigen Fahrbahnaufweitung (Gewährleistung Begegnungsverkehr Sattelzug/Sattelzug) ist ein Abbruch des Anwesens Forchheimer Straße 7a (Baudenkmal Nr. D-4-74-154-32 Ehem. Fachwerkstadel, heute Gaststätte) erforderlich und aus planerischer Sicht unvermeidbar.
Verkehrsmengen:
Mit der Innerortstrasse kann der Schwerverkehr durch den Ausbau der innerörtlichen Straßenzüge und Umgehung der Stadttore wieder vollständig durch den Ort fahren und die derzeitig bestehende großräumige Schwerverkehrsumleitung über Forth und Igensdorf entfallen. Dies führt, in Verbindung mit dem allgemein steigenden Verkehr, zu Verkehrsmengenerhöhungen im Ort. Gemäß dem neu durchgeführten Verkehrsgutachten erhöhen sich zum Beispiel in der Friedhofstraße die Verkehrsmengen im Vergleich zum Nullfall beim Kfz-Verkehr um ca. 25% und beim Schwerverkehr um ca. 40%.
Variantenvergleich:
Mit den drei erarbeiteten Varianten wurde ein detaillierter Variantenvergleich durchgeführt, welcher u.a. folgende Beurteilungskriterien enthält:
- Raumstrukturelle Wirkungen
- Verkehrliche Beurteilung (Verkehrsstärke, Verkehrssicherheit, etc.)
- Umweltverträglichkeit (Artenschutz, Flächenverbrauch, Schutzgutbetroffenheit, großräumige Klimawirkungen etc.)
- Immissionsschutz
- Wirtschaftlichkeit
Grundlage für den Variantenvergleich bildeten das neue Verkehrsgutachten, neue schallschutztechnischen Berechnungen, ein ergänzend durchgeführtes Baugrundgutachten sowie die neuen naturschutzfachlichen Erhebungen aus dem Jahr 2024.
Nach sorgfältiger Abwägung konnte im Ergebnis festgehalten werden, dass der Variante 2 („Ortsnahe Trasse“) in der Gesamtschau der Vorzug zu geben ist.
Die beiden anderen Varianten wären im Hinblick auf das anstehende Planfeststellungsverfahren planungsrechtlich nicht zu begründen.
Das neue Verkehrsgutachten, die Innerortstrasse sowie der Variantenvergleich inklusive Darstellung der Vorzugsvariante wurden gestern Abend in der Sondersitzung des Marktgemeinderates vorgestellt. Eine weitere Vorstellung erfolgt am Freitag, den 04.07.2025 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Neunkirchen am Brand.